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Ingenieurbüro Enderle

Ihr Partner für Verkehrssicherheit

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Über uns

Fahrzeugprüfungen im Straßenverkehr


Amtliche Begutachtungen

Hauptuntersuchung

Sicherheitsprüfung

Änderungsabnahme

Oldtimer-Begutachtung (H-Kennzeichen, Kennzeichen-07)

Sonstige Dienstleistungen

Prüfungen nach UVV / BSP


Prüfstützpunkte


 Robert-Bosch-Str. 8, 89171 Illerkirchberg;

 Im Brühl 11, 89194 Schnürpflingen

 info@ib-e.net

An den unten aufgeführten Tagen können Sie zu den angegebenen Zeiten einen Termin buchen.

Montag


Dienstag


Mittwoch

15:00 - 18:00 Uhr

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09:00 - 18:00 Uhr

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15:00 - 18:00 Uhr
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Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO

Um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Die amtlich anerkannten Prüforganisationen prüfen dabei die Fahrzeuge auf Verkehrstüchtigkeit und Vorschriftsmäßigkeit. Entspricht der Pkw den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs zugeteilt. Damit Sie die Frist Ihrer nächsten Hauptuntersuchung im Auge behalten, finden Sie Monat und Jahr des Fristablaufs auf dieser Plakette. Nur mit gültiger Plakette ist Ihr Auto im deutschen Straßenverkehr zulässig.

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Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO

Bei technische Änderungen an Fahrzeugen, die in Begleitung mit sogenannten "Prüfzeugnissen" vorgenommen werden, sieht der Gesetzgeber eine Änderungsabnahme gemäß § 19(3/4) StVZO vor. 

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Oldtimer-Begutachtung gem. §23 StVZO 
(H-Kennzeichen, 07er-Kennzeichen)

Um eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erlangen, bedarf es einer Oldtimer-Begutachtung gemäß §23 StVZO. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer). 

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Schadengutachten

Schaden- und Wertgutachten

Wichtig nach einem Verkehrsunfall und des daraus entstandenen Schadenfalls ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt. Unabhängig sind unsere Sachverständigen, da sie in Ihrem Haftpflicht-Schadensfall keinerlei Bindung zur Versicherung pflegen. 

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